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Herzlich willkommen auf der Homepage der Deutschen Sektion der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen

Die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen wurde im Jahre 1950 auf Empfehlung des Europarates gegründet. Am 25. September 1950 haben Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz in Bern das Protokoll über die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen gezeichnet. Mit dem Zusatzprotokoll zu dem in Bern gezeichneten Protokoll wird weiteren Staaten der Beitritt zu der Kommission gestattet. Heute sind 15 Staaten Mitglieder der Kommission. Darüber hinaus besitzen der Heilige Stuhl, Litauen, Russland, Schweden, Slowenien und Zypern Beobachterstatus; sie können ohne Stimmrecht an den jährlichen Generalversammlungen der CIEC teilnehmen.

Die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen ist eine zwischenstaatliche Organisation, deren Ziel es ist, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstandsrechts und verwandter Gebiete wie dem Familienrecht und dem Staatsangehörigkeitsrecht zu fördern.

Zu ihrer Aufgabe gehört die Erarbeitung und Verabschiedung von Übereinkommen und Empfehlungen, durch die vornehmlich die Rechtsanwendung über die Grenzen hinweg vereinfacht und das materielle Recht der Mitgliedstaaten harmonisiert werden soll. Daneben werden von der Kommission Dokumentationen über das Familien- und Personenstandsrecht und die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten herausgegeben sowie Berichte nebst Lösungsmodellen zu aktuellen Fragen aus diesen Rechtsgebieten ausgearbeitet.

Sitz der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen ist Straßburg, die Amtssprache ist Französisch. Das Generalsekretariat (Geschäftsstelle) wird von dem von den Mitgliedstaaten berufenen Generalsekretär geführt. Er organisiert und koordiniert die Arbeiten der Kommission in ihren Arbeitsgremien, der Generalversammlung und den Büro- und Arbeitsgruppensitzungen. Die Generalversammlung aller Mitgliedstaaten findet im September eines jeden Jahres mit wechselnden Tagungsorten in den einzelnen Mitgliedstaaten statt. Bürositzungen werden regelmäßig im Frühjahr eines jeden Jahres in Straßburg und während der Generalversammlung an ihrem Tagungsort abgehalten.Arbeitsgruppensitzungen können begleitend zu den Bürositzungen oder auch abhängig vom den zu beratenden Themen darüber hinaus einberufen werden.

Die einzelnen Mitgliedstaaten werden in der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen von nationalen Sektionen vertreten, die sich - von Land zu Land unterschiedlich - aus Vertretern der Wissenschaft und und Lehre sowie der Behörden zusammensetzen. Die nationalen Sektionen entsenden Mitglieder in die Arbeitsgremien der Internationalen Kommission und haben auf diese Weise die Möglichkeit, internationale Vorhaben anzuregen und bei deren Erarbeitung mitzuwirken. An den Bürositzungen nehmen regelmäßig die Präsidenten der jeweiligen nationalen Sektionen teil, sie können von weiteren Sektionsmitgliedern begleitet werden. Zur Teilnahme an den Generalversammlungen entsenden die Mitgliedstaaten im Allgemeinen mehrere Sektionsmitglieder.


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