Deutsche Sektion
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Jahre 1956 Mitglied der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen Homepage der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) in französischer und englischer SpracheCommission Internationale de l'Etat Civil. Für die Mitarbeit in dieser Kommission ist eine Deutsche Sektion gebildet worden, die die Bundesrepublik Deutschland in der Kommission vertritt. Unter Wahrung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland fördert sie die Ziele der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen, insbesondere bei der Erarbeitung von Übereinkommen und Empfehlungen auf dem Gebiet des Zivilstandsrechts sowie bei der Dokumentation des Zivilstandsrechts der Mitgliedstaaten.
Die Aufgabe der Deutschen Sektion besteht vor allem in der Mitgestaltung multilateraler Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen. Der Deutschen Sektion gehören derzeit acht Mitglieder an.





